Erklärung zur Barrierefreiheit
Uns ist wichtig, dass diese Website möglichst vielen Menschen offensteht — unabhängig von technischen Hilfsmitteln oder individuellen Einschränkungen. Diese Erklärung geben wir freiwillig ab.
Angestrebtes Konformitätsniveau
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA. Dazu gehören unter anderem:
- ausreichende Farbkontraste und eine gut lesbare Typografie,
- Bedienbarkeit per Tastatur und eine sinnvolle Fokus-Reihenfolge,
- eine klare Überschriftenstruktur und semantisches HTML,
- Textalternativen für bedeutungstragende Bilder und Grafiken,
- Verständlichkeit ohne aktiviertes JavaScript (die Inhalte bleiben lesbar),
- Signalgebung nicht allein über Farbe (zusätzlich Symbol und Text).
Stand der Umsetzung und bekannte Einschränkungen
Zuletzt geprüft haben wir die Website am 7. August 2026, gemessen an der WCAG 2.1, Stufe AA. Es handelt sich um eine Selbstbewertung, nicht um die Prüfung durch eine unabhängige Stelle. Sie umfasste alle veröffentlichten Seiten: automatisierte Tests des Seitencodes einschließlich eines Regelsatzes für Barrierefreiheit, eine rechnerische Kontrastprüfung der eingesetzten Farbpaare, eine Durchsicht der Tastatur- und Fokussteuerung sowie Stichproben im Browser (Bedienung ohne Maus, mobile Ansicht, Darstellung bei 320 Pixel Fensterbreite).
Die dabei gefundenen Abweichungen haben wir behoben; die Korrekturen sind seit dem 7. August 2026 veröffentlicht. In den geprüften Punkten erfüllt die Website damit die Anforderungen der WCAG 2.1, Stufe AA. Wir prüfen die Barrierefreiheit weiterhin regelmäßig und nach größeren Änderungen.
Nicht jeden Punkt konnten wir abschließend prüfen oder selbst beeinflussen. Bekannt sind uns diese Einschränkungen:
- Inhalte von Drittanbietern: Der Einwilligungsdialog zu Cookies und die Werbeanzeigen werden von einem externen Dienstleister ausgeliefert; auf ihre Gestaltung haben wir keinen unmittelbaren Einfluss. Solange über diesen Dienst keine Anzeigen ausgeliefert werden, lässt sich die Darstellung eingeblendeter Anzeigen auch nicht abschließend beurteilen.
- Prüfung mit Hilfsmitteln: Eine durchgehende Prüfung mit Screenreadern, im Hochkontrastmodus des Betriebssystems und per Fingerbedienung auf einem echten Mobilgerät steht aus. Einzelne Abweichungen in diesen Situationen sind deshalb möglich.
- Aufklappbares Inhaltsverzeichnis: Auf schmalen Bildschirmen zeigt das Inhaltsverzeichnis eines Artikels kein eigenes Symbol dafür, ob es auf- oder zugeklappt ist; erkennbar ist der Zustand nur daran, ob die Liste sichtbar ist.
- Breite Tabellen: Tabellen, die nicht auf die Bildschirmbreite passen, stehen in einem seitlich scrollbaren Bereich. Er ist mit der Tastatur erreichbar und benannt, erzeugt beim Durchsteppen mit der Tabulatortaste aber zusätzliche Halte.
Rückmeldung und Kontakt
Sind dir Barrieren aufgefallen, oder benötigst du Inhalte in einer zugänglicheren Form? Schreib uns gern — wir nehmen Hinweise ernst und bessern nach:
E-Mail: feedback@aktien-fuer-einsteiger.de
Rechtlicher Hinweis
Diese Erklärung ist freiwillig. Nach unserer vorläufigen Einordnung besteht für dieses privat betriebene, redaktionelle Informationsangebot voraussichtlich keine gesetzliche Barrierefreiheitspflicht (u. a. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz/BFSG) — dies ist zu verifizieren. Unabhängig davon veröffentlichen wir diese Erklärung als Ausdruck unseres Anspruchs an ein zugängliches Angebot.
Stand dieser Erklärung: 7. August 2026.