Verkaufen: Ablauf und Überlegungen
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Kaufen bekommt beim Investieren die meiste Aufmerksamkeit – irgendwann verkaufst du aber auch wieder: geplant, etwa im Rahmen eines Rebalancing, oder weil du das Geld brauchst. Dieser Artikel erklärt den technischen Ablauf eines Verkaufs, was du davor bedenken solltest – und was dabei automatisch steuerlich passiert. Wichtig vorab: Dieser Artikel beantwortet nicht die Frage, wann ein Verkauf für dich richtig ist. Das hängt von deiner individuellen Situation ab und ist keine Frage, die dir diese Website abnimmt.
Bevor du verkaufst: den Anlass ehrlich prüfen
Nicht jeder Verkaufsanlass ist gleich gut begründet. Der Artikel Verhalten im Crash unterscheidet dazu grundsätzlich zwischen Gründen, die aus deinen eigenen Lebensumständen kommen, und Reaktionen auf die reine Marktlage:
- Nachvollziehbare Anlässe: ein geplantes Rebalancing, um eine ursprüngliche Aufteilung wiederherzustellen; das Erreichen deines Anlageziels; ein tatsächlicher, veränderter Geldbedarf.
- Riskante Anlässe: ein Verkauf allein aus Angst während eines Kursrückgangs. Warum das ausgerechnet in solchen Momenten besonders schwerfällt, erklären die Artikel Verhalten im Crash und Psychologische Fallen beim Geldanlegen.
Du musst außerdem nicht zwingend eine ganze Position auf einmal verkaufen: Ein Teilverkauf – nur ein Teil deiner Anteile eines Wertpapiers – ist genauso möglich wie ein vollständiger Verkauf.
Kosten und weitere Überlegungen
Auch ein Verkauf ist eine Order wie jede andere und kann eine Ordergebühr auslösen; wie sich Ordergebühr, Spread und weitere Kostenarten zusammensetzen, erklärt der Artikel Kosten beim Handel: Ordergebühr, Spread, TER. Der Verkaufserlös landet zunächst auf deinem Verrechnungskonto – demselben Konto, über das auch Käufe abgerechnet werden (mehr dazu im Artikel Depot eröffnen und nutzen).
Der Ablauf: vieles wie beim Kauf, mit ein paar Unterschieden
Technisch läuft ein Verkauf in weiten Teilen genauso ab wie ein Kauf – der Artikel Kaufen Schritt für Schritt erklärt die einzelnen Stationen im Detail. Kurz zusammengefasst:
- Das zu verkaufende Wertpapier und die Stückzahl auswählen (Teil- oder Komplettverkauf).
- Handelsplatz und Orderart festlegen – dieselben Orderarten wie beim Kauf stehen zur Verfügung, siehe Orderarten: Market, Limit & Co..
- Die Ex-ante-Kosteninformation vor der endgültigen Order lesen – diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob du kaufst oder verkaufst.
- Die Order prüfen und aufgeben.
- Nach der Ausführung die Abrechnung lesen. Beim Verkauf zeigt sie zusätzlich zum Erlös und den Kosten meist auch einen automatisch einbehaltenen Steuerabzug – dazu gleich mehr.
Der wichtigste Unterschied zum Kauf liegt also nicht im technischen Ablauf selbst, sondern in dem, was danach kommt: bei einem Gewinn die Steuer.
Teilverkauf und FIFO: welcher Kaufkurs zählt?
Hast du dasselbe Wertpapier zu unterschiedlichen Zeitpunkten und Kursen gekauft und verkaufst jetzt nur einen Teil deiner Anteile, stellt sich eine praktische Frage: Welcher deiner Kaufkurse wird für die Gewinnberechnung herangezogen? Das deutsche Steuerrecht beantwortet diese Frage nicht durch deine eigene Wahl, sondern durch eine feste gesetzliche Reihenfolge – das sogenannte FIFO-Prinzip (Englisch: first in, first out). Es wird unterstellt, dass die zuerst gekauften Anteile auch zuerst wieder verkauft werden (§ 20 Absatz 4 Satz 7 Einkommensteuergesetz, EStG; Stand: August 2026).
Diese Reihenfolge gilt jeweils separat für jedes einzelne Depot. Hältst du dasselbe Wertpapier in zwei unterschiedlichen Depots – etwa bei zwei verschiedenen depotführenden Stellen –, wird die Reihenfolge für jedes Depot für sich betrachtet, nicht über beide hinweg gemeinsam.
Beispiel (hypothetisch)
Angenommen, du hast dasselbe Wertpapier in einem einzigen Depot zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten gekauft und verkaufst jetzt einen Teil davon:
| Vorgang | Zeitpunkt (angenommen) | Anteile | Kurs je Anteil |
|---|---|---|---|
| Kauf 1 | Januar | 10 | 50 € |
| Kauf 2 | Juni | 10 | 70 € |
| Verkauf (Teilverkauf) | Dezember | 10 | 90 € |
Nach dem FIFO-Prinzip gelten die verkauften 10 Anteile als aus Kauf 1 stammend: Für die Gewinnberechnung zählt der Kaufkurs von 50 € je Anteil, nicht der von Kauf 2. Die verbleibenden 10 Anteile im Depot gelten weiterhin als aus Kauf 2 (Kaufkurs 70 €) stammend, für eine spätere Berechnung. Du musst diese Zuordnung nicht selbst nachhalten – eine depotführende Stelle mit Sitz in Deutschland wendet sie im Rahmen des Steuerabzugs automatisch an.
Hypothetisches Rechenbeispiel zur Veranschaulichung. Die verwendeten Werte sind frei angenommen, keine Prognose und keine Anlageempfehlung; sie bilden keine tatsächlichen Konditionen ab. Tatsächliche Ergebnisse können erheblich abweichen; Verluste sind möglich. Kosten, Steuern und Inflation sind nicht oder nur vereinfacht berücksichtigt.
Der automatische Steuerabzug beim Verkauf
Wie beim Kauf grundsätzlich keine Steuer anfällt, ein Gewinn beim Verkauf aber steuerpflichtig sein kann, erklärt der Artikel Steuern auf Aktien und ETFs: der Überblick im Detail. Kurz zusammengefasst: Eine depotführende Stelle mit Sitz in Deutschland behält die Steuer auf einen beim Verkauf entstandenen Gewinn in aller Regel automatisch ein und führt sie ans Finanzamt ab. Wie sich dieser Abzug genau zusammensetzt – Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer –, erklärt der Artikel Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer.
Verkaufst du dagegen mit Verlust, fällt auf diesen Verkauf keine Steuer an; unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Verlust sogar mit Gewinnen verrechnet werden. Die Einzelheiten dazu – einschließlich einer wichtigen gesetzlichen Einschränkung bei Aktienverlusten – ordnet der Artikel Steuern auf Aktien und ETFs: der Überblick ein; dieser Artikel geht darauf bewusst nicht erneut im Detail ein.
Gut zu wissen
Nach Jahresende stellt dir deine depotführende Stelle eine Steuerbescheinigung aus, die alle einbehaltenen Steuern des Jahres zusammenfasst – je nach Anbieter automatisch oder erst auf Anforderung (siehe Broker auswählen: die Kriterien). Für deine eigene Steuererklärung – etwa wenn du Verluste über mehrere Banken hinweg verrechnen willst – ist diese Bescheinigung eine wichtige Unterlage.
Keine Steuerberatung
Dieser Beitrag erklärt die allgemeine steuerliche Funktionsweise und ist keine Steuerberatung. Die genannten Angaben sind zeitgebunden (siehe „Stand“-Vermerk); maßgeblich sind stets das Gesetz und die offiziellen Verlautbarungen (u. a. BMF, BZSt). Für deinen Einzelfall wende dich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Nach dem Verkauf: das Geld auf dem Verrechnungskonto
Der Verkaufserlös – abzüglich Kosten und eines etwaigen Steuerabzugs – landet auf deinem Verrechnungskonto. Von dort kannst du ihn auf dein Girokonto überweisen oder für den nächsten Kauf verwenden.
| Chancen | Risiken |
|---|---|
| Weniger Unsicherheit beim technischen Ablauf und bei den steuerlichen Grundzügen eines Verkaufs | Das Verständnis des Ablaufs schützt nicht davor, aus Angst oder Ungeduld zur falschen Zeit zu verkaufen |
| Ein geplanter Teilverkauf ermöglicht Flexibilität, ohne eine ganze Position aufzugeben | Steuerliche Folgen eines Verkaufs werden leicht unterschätzt oder erst nach der Order bemerkt |
Merksatz
Ein Verkauf läuft technisch fast genauso ab wie ein Kauf – neu hinzu kommt der automatische Steuerabzug auf einen entstandenen Gewinn. Verkaufst du nur einen Teil deiner Anteile, bestimmt gesetzlich das FIFO-Prinzip, welcher Kaufkurs für die Gewinnberechnung zählt. Ob und wann ein Verkauf für dich richtig ist, bleibt eine individuelle Entscheidung.
Was du jetzt tun kannst
Wie du eine ursprünglich geplante Depot-Aufteilung durch ein Rebalancing wiederherstellst, erklärt der Artikel Rebalancing. Wie du dich verhältst, wenn Kurse deutlich fallen, statt aus Angst zu verkaufen, zeigt Verhalten im Crash; welche psychologischen Muster dabei eine Rolle spielen, ordnet Psychologische Fallen beim Geldanlegen ein. Den vollständigen steuerlichen Überblick über Kauf, Besitz und Verkauf gibt Steuern auf Aktien und ETFs: der Überblick.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 20 Einkommensteuergesetz (EStG) – Einkünfte aus Kapitalvermögen (Absatz 4 Satz 7: Verbrauchsfolge bei Wertpapieren in Sammelverwahrung, FIFO-Prinzip) – Abgerufen: August 2026.
- Bundesministerium der Finanzen (BMF): Einzelfragen zur Abgeltungsteuer, Schreiben vom 14. Mai 2025 – zur depotbezogenen Anwendung der Verbrauchsfolge (Neufassung des Schreibens vom 19. Mai 2022). Abgerufen: August 2026.
Risiko
Geldanlage in Aktien und ETFs ist mit Risiken bis hin zum Verlust des eingesetzten Kapitals verbunden. Diese Website vermittelt allgemeines Wissen — sie bietet keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung und keine Empfehlungen zu konkreten Produkten. Triff Anlageentscheidungen erst, wenn du sie selbst verstanden hast.
Keine Anlageberatung
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und Bildung. Er stellt keine Anlageberatung und keine Anlageempfehlung dar und berücksichtigt nicht deine persönlichen Verhältnisse. Die Entscheidung über eine Geldanlage triffst du eigenverantwortlich; ziehe bei Bedarf eine qualifizierte, zugelassene Beratung hinzu. Die Betreiberin/der Betreiber ist nicht als Finanzberater/in zugelassen.
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Über die Autorin/den Autor
Matthias Lamprecht
Privatanleger mit über 10 Jahren Erfahrung; schreibt aus Einsteiger-Perspektive.